Unverschuldeter Verkehrsunfall – was ist jetzt wichtig?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen: Wer darf den Schaden begutachten? Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Welche Schadenpositionen können relevant sein und wie geht es nach der Besichtigung weiter?
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Für die technische Feststellung des Fahrzeugschadens stehen wir Ihnen in Halle (Saale) und im Saalekreis als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro zur Verfügung.
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Warum Sie zuerst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen kontaktieren sollten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie die Begutachtung Ihres Fahrzeugs nicht vorschnell einem von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen überlassen. Sie haben grundsätzlich das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auszuwählen. Ein von der Versicherung vorgeschlagener Gutachter ist für Sie nicht bindend. ADAC Presse
Wir empfehlen daher, zunächst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu kontaktieren, bevor Sie einer Besichtigung durch die gegnerische Versicherung zustimmen. Damit stellen Sie sicher, dass die technische Schadenfeststellung durch einen von Ihnen ausgewählten und von der gegnerischen Versicherung unabhängigen Sachverständigen erfolgt.
Ein Unfallgutachten beschränkt sich nicht allein auf die sichtbaren Reparaturkosten. Je nach Schaden werden unter anderem Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparaturdauer und weitere für die Schadenregulierung relevante technische Positionen ermittelt.
Auch die pauschale Einschätzung, bei einem vermeintlich kleinen Schaden reiche grundsätzlich ein Kostenvoranschlag, sollte nicht vorschnell getroffen werden. Für einen Geschädigten ist unmittelbar nach einem Unfall oftmals nicht zuverlässig erkennbar, wie hoch der tatsächliche Schaden ist und ob beispielsweise weitere Beschädigungen hinter Verkleidungen oder an angrenzenden Bauteilen vorliegen. Lassen Sie den Schaden deshalb zunächst fachlich einschätzen. Stellt sich dabei heraus, dass tatsächlich nur ein geringfügiger Schaden vorliegt, kann anschließend entschieden werden, welche Form der Schadenfeststellung angemessen ist.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzten. ADAC Presse
Beachten Sie: Wurde Ihnen von der gegnerischen Versicherung bereits ein Gutachter angeboten oder eine Besichtigung vorgeschlagen, müssen Sie diesen Vorschlag nicht annehmen. Kontaktieren Sie zunächst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.
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So unterstützen wir Sie als Kfz-Sachverständiger in Halle (Saale)
Nach Ihrer Kontaktaufnahme verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über den Unfallhergang und den entstandenen Fahrzeugschaden. Anschließend stimmen wir kurzfristig einen Besichtigungstermin mit Ihnen ab. Die Begutachtung erfolgt mobil am Standort Ihres Fahrzeugs, in Ihrer Werkstatt oder in einer unserer Partnerwerkstätten in Halle (Saale).
Bei der Besichtigung erfassen und dokumentieren wir die unfallbedingten Schäden unabhängig und weisungsfrei. Je nach Schaden werden unter anderem die erforderlichen Reparaturkosten und der Reparaturweg, die Reparaturdauer, eine mögliche merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Wiederbeschaffungsdauer sowie der Nutzungsausfall ermittelt.
Sie erhalten damit eine nachvollziehbare technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist für die Beauftragung unseres Sachverständigenbüros in der Regel keine Vorkasse erforderlich.
Bei uns sind Sie daher in besten Händen – wir sind gerne für Sie da.


